UNSERE LEISTUNGEN IN DER
GdWE-Verwaltung II
Wohnungseigentumsverwaltung (Technisch)
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick unserer Leistungen in der technischen Wohnungseigentumsverwaltung:
Objektbetreuung
- Feststellung und Behebung von Mängeln und Auftragserteilung von Kleinreparaturen
- Beschaffung von Zusatzschlüsseln für die Gemeinschaftsflächen bzw. Schließanlage
- Zwischenzeitliche Objektbegehungen zur Abnahme von Reparaturmaßnahmen, Baumaßnahmen (werden ausschließlich mit Vorbehalt unterzeichnet, sofern kein Fachpersonal vorhanden ist), bei Versicherungsschäden, zur Überwachung des Personals sowie bei anderen Belangen der Gemeinschaft zwecks Klärung
- Objektbegehung in unregelmäßigen Abständen, um mit gutem Wissen und Gewissen evtl. Schäden am Objekt festzustellen. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Immobilienverwalter nicht dafür regresspflichtig zu machen ist, wenn er aufgrund fehlender technischer Sachkompetenz und/oder aufgrund Nichtsichtbarkeit mit bloßem Auge (ohne Hinzunahme von technischen Hilfsmitteln) bestimmte vorhandene Mängel am Objekt nicht erkennt
- Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine technische Objektbegehung durch einen Sachverständigen oder Architekten - in Form einer Beschlussfassung - wünscht, so ist dies dem Immobilienverwalter schriftlich mitzuteilen und von der Gemeinschaft separat zu beauftragen
Notdienst
- Außerhalb der Bürozeiten bis 23.00 Uhr und ab 7.00 Uhr morgens durch Rufweiterschaltung auf unser Notdiensttelefon
Heizung
- Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches und des Wasserbrauches durch die Heizungsabrechnungsfirma bei Zentralheizungen
- Erstellung der Gesamtheizkosten der Gemeinschaft nebst Heiznebenkosten
- Überprüfung der erstellten Jahresabrechnung von Stadtwerken, Kommunalbetrieben oder anderen Instituten
Energieausweis
- Beauftragung einer Firma zur Erstellung des Ausweises bei Fälligkeit
Ausschreibungen / Zusatzleistungen
- Größere Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit höherem Schwierigkeitsgrad erfordern Fachpersonal
- Bei sehr umfangreichen Baumaßnahmen wird das erforderliche Fachpersonal nach HOAI in den einzelnen Leistungsphasen abgerechnet. Hierzu erfolgt die Rechnungsstellung des Fachpersonals direkt an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach vorheriger Beauftragung durch dieselbige. Der Verwalter begleicht dann lediglich die Rechnung vom Gemeinschaftskonto nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung. Die Kosten für das pflichtgemäß hinzuzuziehende Fachpersonal, für die Einholung von Bauauskünften, für die Rechtsauskünfte etc. oder steuerliche Beratung (Steuerberater) usw. trägt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE).
